Abrechnung betreffend Osteopathie
Erbrachte Behandlungen sowie in Auftrag gegebene Laborleistungen werden von mir grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und in Rechnung gestellt. Als Privatpraxis kann ich jedoch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Häufig werden bei privat krankenversicherten Patienten, Beihilfeberechtigten oder Versicherten, die Leistungen eines Heilpraktikers über eine Zusatzversicherung im Versicherungsumfang integriert haben, meine abgerechneten Kosten erstattet.
Gesetzlich versicherte Selbstzahler können inzwischen bei vielen der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls, zumeist anteilige, Kostenerstattungen beantragen.
Ich empfehle Ihnen eine vorherige Abstimmung mit Ihrer Krankenversicherung unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme gewährleistet werden kann. Es werden beispielsweise Überweisungen vom Arzt per Privatrezept vorausgesetzt. Dies belastet das Budget Ihres Arztes aber nicht.
Unter folgendem Link können Sie prüfen, zu welchem Teil Ihre Krankenversicherung entstehende Kosten bezuschusst:
Krankenkassenliste - Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.)
Abrechnung betreffend Physiotherapie
Sie kommen zu mir in die Behandlung mit einer ärztlichen Verordnung zu physiotherapeutischen Leistungen auf einem Privatrezept Ihres Arztes.
Die private Krankenversicherung, die Beihilfe sowie die Berufsgenossenschaft erstatten diese Kosten im Regelfall in voller Höhe.
Gesetzlich krankenversicherte Selbstzahler erhalten eine Rechnung über meine erbrachten physiotherapeutischen Leistungen, die sich an den Beihilfesätzen orientiert. Die entstehenden Kosten werden transparent vorher dargelegt.